Allgemeine Geschäftsbedinnungen (AGB´S)

1 Geltungsbereich 1 . 1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden und Kleintieren sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Tierpension Landeckshof  im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres. 1 . 2 Tierpension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei das Tier über Nacht in der Betreuung der Tierpension Landeckshof verbleibt. 1 . 3 Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Tierpension Landeckshof  verbleibt. 1 . 4 Bei der erstmaligen Abgabe des Tieres erklärt sich der Tierhalter mit der Geltung der nachfolgenden AGBs der Tierpension Landeckshof,  für alle Hundetagesstätte- und Pensionsverträge zwischen den Parteien einverstanden. 1 . 5 Tierhalter im Sinne der nachstehenden Vorschriften ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das Risiko seines Verlustes trägt. 2      Betreuungsvertrag 2 . 1 Zwischen   dem   Tierhalter/Kunden   des/der   in   Betreuung   gegebenen   Tiere/s   und   der   Tierpension    Landeckshof    wird   ein   Betreuungsvertrag   geschlossen,   dessen   Bestandteil   die   hier   aufgeführten   Allgemeinen   Geschäftsbedingungen   sind.   Der   Vertrag   zwischen   dem   Kunden   des   in   die Tierpension    Landeckshof    gegebenen   Tieres   kommt   erst   zustande,   wenn   die   Tierpension   Landecksho f   dem   Kunden   die   Reservierung   bestätigt,   die   Kosten   der   gebuchten   Leistungen   mitteilt,   und   der   Kunde   diese   mitgeteilten   Kosten   innerhalb   einer   Frist   von   einer   Woche   nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten zu mindestens 50 % zahlt. Erfolgt keine oder eine verspätete Zahlung ist die Tierpension  Landeckshof berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern. 2 . 2 In   der   Tierpension    Landeckshof    werden   die   Hunde   nicht   in   Zwingern   untergebracht.   Die   in   der   Tierpension   Landeckshof   praktizierte   Haltungsform   ist   die   der   Großgruppenhaltung.   Die   Tierpension   Landeckshof    gewährleistet,   jedem   in   Betreuung   gegebenen   Hund,   während   der vereinbarten   Betreuungsdauer   auf   dem   umzäunten   Privatgelände   ausreichend   Freilauf   zu   verschaffen   und   den   Hund   in   den   Räumen   der   Tierpension   für   den   vereinbarten   Zeitraum   unterzubringen   und   zu   betreuen.   Der   Hundehalter   erklärt   sich   damit   einverstanden,   dass   sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. 2 . 3 Die Tierpension  Landeckshof  ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, Tiere zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Tiere oder Menschen gefährden oder belästigen. 2 . 4 Die Tierpension Landecksho f ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunden, die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb o.ä. anzulegen oder dieses vom Halter zu fordern. 2 . 5 Bei   Buchung   der   Kleintierbetreuung,   übernimmt   die   Tierpension   Landeckshof    keine   Haftung   bzgl.   Schäden   an   dem   Tier   bzw.   Schäden,   die   durch   das   Tier   verursacht   worden   sind   oder   das   Entlaufen   des   Tieres.   Dies   gilt   insbesondere   für   die   Sonderleistung   „Freilauf   im Wiesengehege“. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Tierpension nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. 2 . 6 Der   Tierhalter   wird   durch   die   Tierpension   Landeckshof    unverzüglich   benachrichtigt,   wenn   bei   seinem   Tier   gesundheitliche   oder   psychische   Störungen   auftreten   oder   das   Tier   Eingewöhnungsprobleme   zeigt,   die   das   gewöhnliche   Maß   übersteigen.   Der   Tierhalter   verpflichtet   sich,   der Tierpension   Landeckshof   seinen Aufenthaltstort   während   der   Betreuung   bekanntzugeben,   oder   eine   von   ihm   im   Vorfeld   schriftlich   bevollmächtigte   dritte   Person   zu   benennen,   so   dass   die   Tierpension    Landeckshof    auch   tatsächlich   den   Tierhalter   oder   die   bevollmächtigte   dritte   Person täglich nachrichtlich erreichen kann. 2 . 7 Besonderheiten   der   Verpflegung   und   medizinischen   Versorgung   sind   durch   den   Tierhalter   vor   Aufnahme   des   Tieres   ausdrücklich   anzugeben   und   werden   schriftlich   im   Betreuungsvertrag   festgehalten.   Der   Tierhalter   trägt   dafür   Sorge,   dass   alle   Arbeitsmittel   wie   Medikamente, Pflegeutensilien,   Halsband,   Futter   etc.   rechtzeitig   mit   der   Abgabe   des   zu   betreuenden   Hundes   zur   Verfügung   gestellt   werden.   Reicht   das   Futter   nicht,   wird   je   nach   Futtermenge   und   Art   ein   Aufschlag   berechnet.   Bei   einer   Tagesbetreuung   ist   keine   Fütterung   vorgesehen,   wenn   sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden. 3      Haftung 3 . 1 Für   Personen-,   Sach-   oder   Vermögensschäden,   die   durch   das   Tier   verursacht   werden,   haftet   der   Tierhalter.   Trotz Aufenthalts   in   der   Tierpension   Landeckshof    gilt   der   Tierhalter   weiterhin   als   Tierhalter   im   Sinne   der   Vorschrift   des   §   833   BGB.   Die   Tierpension   Landeckshof    wird,   jedenfalls im Innenverhältnis, sofern eine etwaige Beschränkung im Außenverhältnis unwirksam seine sollte, nicht zum Tieraufseher im Sinne der Vorschrift des § 834 BGB. 3 . 2 Der Tierhalter versichert, dass für sein Tier eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Eine Kopie des Vertrags ist bei Abgabe des Tieres an die Tierpension Landeckshof  auszuhändigen. (Trifft nicht für Kleintiere zu) 3 . 3 Die Tierpension Landeckshof  ist nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse des Tieres zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Tierhalters im Betreuungsvertrag sowie die Eintragungen im Impfausweis. 3 . 4 Der   Tierhalter   wird   vor   Aufnahme   des   Tieres   darauf   hingewiesen,   dass   sein   Tier   auf   eigene   Gefahr   in   die   Tierbetreuung   gegeben   wird.   Dieses   bezieht   sich   ausdrücklich   auf   die   anderen   in   der   Tierbetreuung   befindlichen   Tiere   bzw.   auf   Auseinandersetzungen   zwischen   den   Tieren und deren Verletzungsfolgen. 3 . 5 Die Tierpension Landeckshof  besitzt eine Betriebshaftpflicht, unter der die unter 3.4 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind. 3 . 6 Es werden ausschließlich gut sozialisierte Tiere aufgenommen. Unkastrierte Rüden und läufige Hündinnen können nicht- bzw nur in Ausnahmefällen (siehe Punkt 3.6.1) aufgenommen werden 3 . 6 . 1 Der   Hundehalter   ist   verpflichtet,   die   Tierpension   Landeckshof    darüber   zu   informieren,   dass   seine   Hündin   läufig   ist   bzw.   während   des   Aufenthalts   werden   könnte.   Die   Tierpension   Landeckshof    kann   in   diesem   Fall   von   dem   Vertrag   zurücktreten.   Andernfalls   wird   hierfür   eine Zusatzleistung   von   10   €   pro   Tag   berechnet,   da   die   Hündin   separat   gehalten   werden   muss.   Sollte   der   Hundehalter   eine   läufige   Hündin   in   die   Tierpension   geben   bzw.   eine   Hündin,   die   während   des   Aufenthaltes   läufig   wird,   übernimmt   die   Tierpension    Landeckshof    keine Verantwortung   für   eine   eventuelle,   ungeplante   Belegung.   Die   Tierpension   Landeckshof    kommt   nicht   für   die   Kosten   und   die   Folgekosten   auf,   die   durch   die   Trächtigkeit   der   Hündin   und   der   geborenen   Welpen   entstehen.   Die   hierbei   entstehenden   Kosten   gehen   allein   zu   Lasten   des Hundehalters. 3 . 7 Der Rüde muss operativ oder chemisch (Hormonchip) kastriert sein. Der Hormonchip muss für den kompletten Aufenthalt in der Tierpension voll wirksam sein. 3 . 8 Gegenstände aus dem Eigentum des Tierhalters wie Körbe, Decken, Leinen, Spielzeug, etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt die Tierpension Landeckshof keine Haftung. 4      Sonstige Pflichten / Tierarztkosten 4 . 1 Der   Tierhalter   versichert,   dass   sein   Tier   gesund,   frei   von   ansteckenden   Krankheiten   ist   und   die   unter   Punkt   4.3   genannten   Schutzimpfungen   besitzt.   Der   Hund   sollte   frisch   entwurmt   sein   (nicht   älter   als   4   Wochen)   bzw   bei   der   Tagesbetreuung   regelmäßig   (mindestens   vier   Mal jährlich)   und   eine   vorbeugende   Floh-   und   Zeckenbehandlung   für   die   Dauer   des   Aufenthaltes   haben.   Kleinsäuger   sollten   ebenfalls   auf   Parasiten   untersucht   sein.   Dies   ist   durch   eine   Bestätigung   eines   Tierarztes   zu   belegen.   Ansonsten   behält   es   sich   die   Tierpension   Landecksho f   vor, das Tier kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden gehen zu Lasten des Tierhalters. 4 . 2 Der   Verdacht   auf   eine   Erkrankung   oder   das   Wissen   über   eine   chronische   Erkrankung   bzw.   Behinderung   des   zu   betreuenden   Tieres   und   evtl.   bestehende   Therapien   sind   ausdrücklich   vom   Tierhalter   bei   der   Buchung   bekannt   zu   geben   und   schriftlich   im   Betreuungsvertrag festzuhalten.   Es   wird   ausdrücklich   darauf   hingewiesen,   dass   Kleinsäuger   allgemein   stressempfindlich   sind   und   dadurch   anfälliger   für   Erkrankungen   sein   können.   Ebenso   Tiere   in   höherem   Lebensalter.   Trotz   aufmerksamer   Pflege   kann   es   vorkommen,   dass   Ihr   Tier   sich   während   des Pensionsaufenthaltes verletz, erkrankt, oder im schlimmsten Fall sogar verstirbt. In allen Fällen übernimmt die Tierpension keine Haftung! 4 . 3 Bringt   das   Tier   eine   ansteckende   Krankheit   oder   einen   Parasitenbefall   mit,   trägt   der   Eigentümer   dieses   Tieres   die   dadurch   entstandenen   Kosten,   wie   Desinfektion   und   Mitbehandlung   angesteckter   Tiere   und   Personen.   Trotz   aller   Prophylaxe   kann   es   in   Ausnahmefällen   zu   einer Ansteckung   mit   Parasiten   kommen.   Auch   für   diesen   Fall   kann   von   der   Tierpension    Landeckshof    keine   Haftung   übernommen   werden.   Die   Tierpension   Landecksho f   übernimmt   keine   Garantie   für   die   Gesundheit   des   zu   betreuenden   Tieres.   Der   Tierhalter   erklärt   sich   damit einverstanden, 4 . 4 Der   Nachweis   aller   Impfungen   erfolgt   einmal   jährlich   durch   die   Vorlage   des   Impfpasses   oder    einer   Kopie   desselbigen   die   in   der   Tierpension   Landeckshof    verbleiben   muss.   Sollte   die   Impfung   nicht   ordnungsgemäß   erfolgt   sein,   ist   die   Tierpension   Landeckshof    berechtigt,   vom   Vertrag zurückzutreten   oder   die   Impfung   auf   Kosten   des   Tierhalters   nachzuholen.   Folgeschäden,   die   aus   vertraglich   zugesicherten   Impfungen   resultieren,   gehen   zu   Lasten   des   Tierhalters.   Die   Tierpension   Landeckshof    übernimmt   hierfür   keine   Gewähr   und   schließt   jeden   Schadensersatz hierzu aus 4 . 5 Der Tierhalter sichert zu, dass das Tier innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: 4 . 5 . 1 Beim Hund: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. 4 . 5 . 2 Beim Kaninchen: RHD1, RHD 2 und Myxomatose 4 . 6 Der   Tierhalter   ermächtigt   die   Tierpension   Landeckshof    alle   Bemühungen,   ohne Ansehen   der   Kosten,   durch   einen   Tierarzt   oder   sonstige   Dritte   bei   Erkrankung   oder   deren Abklärung   oder   im   Falle   eines   Unfalles/Verletzung   seines   Tieres   erfolgen   sollen.   Die   Tierpension   Landeckshof   ist berechtigt   einen   Tierarzt   oder   Dritten   eigener   Wahl   mit   der   Behandlung   zu   beauftragen.   Die   hierbei   entstehenden   Kosten   werden   in   voller   Höhe   durch   den   Tierhalter   übernommen.   Verstirbt   ein   Tier   durch   Krankheit   oder   Unfall   etc.   kann   mit   Ausnahme   von   Vorsatz   oder   grober Fahrlässigkeit   kein   Schadensersatz   verlangt   werden.   In   anderen   Fällen   wird   der   Schadensersatz   auf   1.000.000   €   beschränkt.   Auf   Wunsch   wird   die   Tierpension    Landeckshof    einen   Tierarzt   nach   Wahl   des   Tierhalters   beauftragen,   um   die   Todesursache   festzustellen.   Die   entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Tierhalters. 5      Preise / Schadenersatz 5 . 1 Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.    5 . 2 Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird, bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund bzw pro Kleintiergehege und Aufenthalt zu leisten: 5 . 2 . 1 Bei Hunde-/ Kleintierpension: 5 . 2 . 2 kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof mehr als 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5 . 2 . 3 Schadensersatz i. H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof zwischen 13 und 20 Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5 . 2 . 4 Schadensersatz i. H. von 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof zwischen 7. – 14 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5 . 2 . 5 Schadensersatz   i.   H.   von   100%   des   Wertes   der   bestellten   Leistungen,   wenn   die   schriftliche   Stornierung   bzw.   Reduzierung   weniger   als   7   Tage   vor   dem   vereinbarten Abgabetermin   zugeht   oder   wenn   das   Tier   zum   vereinbarten Abgabetermin   ohne   Mitteilung   des   Kunden   nicht   in   die Betreuung gegeben wird. 5 . 3 Bei Hundetagesbetreuung 5 . 3 . 1 kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Landeckshof mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht. 5 . 3 . 2 Schadensersatz i. H. von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Landeckshof später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht. 5 . 4 Der   Kunde   ist   berechtigt,   den   Nachweis   zu   führen,   dass   der   Schaden   der   Hundepension   Landeckshof   nicht   gegeben   oder   geringer   ist.   Sofern   die   Hundepension   Landeckshof   die   stornierte   Leistung   im   vereinbarten   Zeitraum   anderweitig   gegenüber   Dritten   erbringen   kann,   reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes. 5 . 5 Die   Kosten   für   die   Unterbringung   sind   bei   Abholung   in   bar,   oder   spätestens   14   Tage   nach   Erhalt   der   Rechnung   zu   zahlen.   Bei   längeren   Aufenthalten   ist   eine   Zwischenabrechnung   (Überweisung)   zu   leisten.   Karten   können   nicht   akzeptiert   werden,   nur   Barzahlung!   Evtl.   weiter anfallende Kosten für das Inkasso und Rechtsanwaltsgebühren mit Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Tierhalters 6      Bringen und Abholen des Tieres 6 . 1 Vor Aufnahme des Tieres wird ein Einführungsgespräch mit dem Tierhalter sowie, bei Hunden ggf. ein Probeaufenthalt vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird von der Geschäftseigentümerin der Tierpension Landeckshof festgelegt.. 6 . 2 Das Bringen und Abholen des Tieres ist ausschließlich nach Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten möglich 6 . 3 Sonn- und Feiertag sind keine Besichtigung, sowie kein Bring- und Abholtage. Ausnahmen nur nach VORHERIGER Vereinbarung. 6 . 4 Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die voll vereinbarte Pflegezeit zu zahlen. 6 . 5 Kann   das   in   Pflege   gegebene   Tier   nicht   zu   dem   vereinbarten   Termin   abgeholt   werden,   so   ist   dies   der   Tierpension   unverzüglich   mitzuteilen.   Die   aus   der   nicht   vereinbarten   Aufenthaltsverlängerung   entstehenden   Kosten   trägt   der   Kunde.   Das   in   Pflege   gegebene   Tier   muss   bis spätestens   7   Tage   nach   dem   vereinbarten   Termin   abgeholt   werden.   Bis   dahin   verlängert   sich   der   Vertrag   am   vereinbarten Abholtag   automatisch,   um   7   Tage.   Für   jeden   zusätzlichen   Tag   ist   der   jeweilige   Tagessatz   zu   entrichten.   Nach Ablauf   dieser   Frist   übernimmt   die   Tierpension   das Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung an das zuständige Tierheim oder einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Kunden der Tierpension 6 . 6 Die   Hunde,   die   zur   Tagesbetreuung   kommen,   müssen   bis   spätestens   18   Uhr   abgeholt   werden.   Danach   werden   sie   in   die   Notpension   übernommen.   Eine Abholung   ist   in   dem   Fall   erst   wieder   am   nächsten   Tag   (ausgenommen   Sonn-   und   Feiertags),   zu   den   gewohnten   Öffnungszeiten möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Tierhalter im vollen Umfang zu tragen. 7      Betriebsgelände 7 . 1 Der   Kunde   verpflichtet   sich,   das   Betriebsgelände   nur   im   halböffentlichen   Empfangsbereich   zu   betreten. Alle   Hunde   sind   bei   Betreten   des   Betriebsgeländes   der   Tierpension   Landeckshof   grundsätzlich   anzuleinen.   Ein   Zutritt   zum   weiteren   Betriebsgelände   einschließlich   der   Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. 8      Kundendaten 8 . 1 Der   Kunde   erklärt   sich   bereit,   dass   die   erhobenen   Personendaten   und   sachbezogenen   Daten   in   die   Kundenkartei   aufgenommen   werden.   Diese   Daten   werden   ausschließlich   für   die   professionelle   Tierbetreuung   genutzt   und   nicht   an   Dritte   weitergegeben.   Die   Tierpension    Landeckshof   behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Tierhalter des zu betreuenden Tieres erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Tierpension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden. 9      Rechtliches 9 . 1 Die Tierpension  Landeckshof hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen. 9 . 2 Gerichtstand und Erfüllungsort ist Kamen im Kreis Unna. Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Best                         
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Allgemeine Geschäftsbedinnungen (AGB´S)

1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden und Kleintieren sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Tierpension Landeckshof im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres. 1.2 Tierpension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei das Tier über Nacht in der Betreuung der Tierpension Landeckshof verbleibt. 1.3 Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Tierpension Landeckshof verbleibt. 1.4 Bei der erstmaligen Abgabe des Tieres erklärt sich der Tierhalter mit der Geltung der nachfolgenden AGBs der Tierpension Landeckshof, für alle Hundetagesstätte- und Pensionsverträge zwischen den Parteien einverstanden. 1.5 Tierhalter im Sinne der nachstehenden Vorschriften ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das Risiko seines Verlustes trägt. 2      Betreuungsvertrag 2.1 Zwischen dem Tierhalter/Kunden des/der in Betreuung gegebenen Tiere/s und der Tierpension Landeckshof wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Der Vertrag zwischen dem Kunden des in die Tierpension Landeckshof gegebenen Tieres kommt erst zustande, wenn die Tierpension Landeckshof dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten zu mindestens 50 % zahlt. Erfolgt keine oder eine verspätete Zahlung ist die Tierpension  Landeckshof berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern. 2.2 In der Tierpension Landeckshof werden die Hunde nicht in Zwingern untergebracht. Die in der Tierpension Landeckshof praktizierte Haltungsform ist die der Großgruppenhaltung. Die Tierpension Landeckshof gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund, während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und den Hund in den Räumen der Tierpension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. 2.3 Die Tierpension Landeckshof ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, Tiere zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Tiere oder Menschen gefährden oder belästigen. 2.4 Die Tierpension Landeckshof ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunden, die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb o.ä. anzulegen oder dieses vom Halter zu fordern. 2.5 Bei Buchung der Kleintierbetreuung, übernimmt die Tierpension Landeckshof keine Haftung bzgl. Schäden an dem Tier bzw. Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind oder das Entlaufen des Tieres. Dies gilt insbesondere für die Sonderleistung „Freilauf im Wiesengehege“. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Tierpension nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. 2.6 Der Tierhalter wird durch die Tierpension Landeckshof unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, der Tierpension Landeckshof seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekanntzugeben, oder eine von ihm im Vorfeld schriftlich bevollmächtigte dritte Person zu benennen, so dass die Tierpension Landeckshof auch tatsächlich den Tierhalter oder die bevollmächtigte dritte Person täglich nachrichtlich erreichen kann. 2.7 Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. Der Tierhalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden. 3      Haftung 3.1 Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Tierhalter. Trotz Aufenthalts in der Tierpension Landeckshof gilt der Tierhalter weiterhin als Tierhalter im Sinne der Vorschrift des § 833 BGB. Die Tierpension Landeckshof wird, jedenfalls im Innenverhältnis, sofern eine etwaige Beschränkung im Außenverhältnis unwirksam seine sollte, nicht zum Tieraufseher im Sinne der Vorschrift des § 834 BGB. 3.2 Der Tierhalter versichert, dass für sein Tier eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Eine Kopie des Vertrags ist bei Abgabe des Tieres an die Tierpension Landeckshof auszuhändigen. (Trifft nicht für Kleintiere zu) 3.3 Die Tierpension Landeckshof ist nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse des Tieres zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Tierhalters im Betreuungsvertrag sowie die Eintragungen im Impfausweis. 3.4 Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Tierbetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Tierbetreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. 3.5 Die Tierpension Landeckshof besitzt eine Betriebshaftpflicht, unter der die unter 3.4 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind. 3.6 Es werden ausschließlich gut sozialisierte Tiere aufgenommen. Unkastrierte Rüden und läufige Hündinnen können nicht- bzw nur in Ausnahmefällen (siehe Punkt 3.6.1) aufgenommen werden 3.6.1 Der Hundehalter ist verpflichtet, die Tierpension Landeckshof darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts werden könnte. Die Tierpension Landeckshof kann in diesem Fall von dem Vertrag zurücktreten. Andernfalls wird hierfür eine Zusatzleistung von 10 € pro Tag berechnet, da die Hündin separat gehalten werden muss. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Tierpension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, übernimmt die Tierpension Landeckshof keine Verantwortung für eine eventuelle, ungeplante Belegung. Die Tierpension Landeckshof kommt nicht für die Kosten und die Folgekosten auf, die durch die Trächtigkeit der Hündin und der geborenen Welpen entstehen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. 3.7 Der Rüde muss operativ oder chemisch (Hormonchip) kastriert sein. Der Hormonchip muss für den kompletten Aufenthalt in der Tierpension voll wirksam sein. 3.8 Gegenstände aus dem Eigentum des Tierhalters wie Körbe, Decken, Leinen, Spielzeug, etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt die Tierpension Landeckshof keine Haftung. 4      Sonstige Pflichten / Tierarztkosten 4.1 Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und die unter Punkt 4.3 genannten Schutzimpfungen besitzt. Der Hund sollte frisch entwurmt sein (nicht älter als 4 Wochen) bzw bei der Tagesbetreuung regelmäßig (mindestens vier Mal jährlich) und eine vorbeugende Floh- und Zeckenbehandlung für die Dauer des Aufenthaltes haben. Kleinsäuger sollten ebenfalls auf Parasiten untersucht sein. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Tierpension Landeckshof vor, das Tier kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden gehen zu Lasten des Tierhalters. 4.2 Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Tieres und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Tierhalter bei der Buchung bekannt zu geben und schriftlich im Betreuungsvertrag festzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kleinsäuger allgemein stressempfindlich sind und dadurch anfälliger für Erkrankungen sein können. Ebenso Tiere in höherem Lebensalter. Trotz aufmerksamer Pflege kann es vorkommen, dass Ihr Tier sich während des Pensionsaufenthaltes verletz, erkrankt, oder im schlimmsten Fall sogar verstirbt. In allen Fällen übernimmt die Tierpension keine Haftung! 4.3 Bringt das Tier eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Tieres die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere und Personen. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Auch für diesen Fall kann von der Tierpension Landeckshof keine Haftung übernommen werden. Die Tierpension Landeckshof übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Tieres. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, 4.4 Der Nachweis aller Impfungen erfolgt einmal jährlich durch die Vorlage des Impfpasses oder einer Kopie desselbigen die in der Tierpension Landeckshof verbleiben muss. Sollte die Impfung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, ist die Tierpension Landeckshof berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Impfung auf Kosten des Tierhalters nachzuholen. Folgeschäden, die aus vertraglich zugesicherten Impfungen resultieren, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension Landeckshof übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus 4.5 Der Tierhalter sichert zu, dass das Tier innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: 4.5.1 Beim Hund: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. 4.5.2 Beim Kaninchen: RHD1, RHD 2 und Myxomatose 4.6 Der Tierhalter ermächtigt die Tierpension Landeckshof alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Die Tierpension Landeckshof ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen. Verstirbt ein Tier durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch wird die Tierpension Landeckshof einen Tierarzt nach Wahl des Tierhalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Tierhalters. 5      Preise / Schadenersatz 5.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.    5.2 Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird, bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund bzw pro Kleintiergehege und Aufenthalt zu leisten: 5.2.1 Bei Hunde-/ Kleintierpension: 5.2.2 kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof mehr als 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5.2.3 Schadensersatz i. H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof zwischen 13 und 20 Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5.2.4 Schadensersatz i. H. von 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof zwischen 7. – 14 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5.2.5 Schadensersatz i. H. von 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht oder wenn das Tier zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird. 5.3 Bei Hundetagesbetreuung 5.3.1 kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Landeckshof mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht. 5.3.2 Schadensersatz i. H. von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Landeckshof später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht. 5.4 Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Hundepension Landeckshof nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundepension Landeckshof die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes. 5.5 Die Kosten für die Unterbringung sind bei Abholung in bar, oder spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei längeren Aufenthalten ist eine Zwischenabrechnung (Überweisung) zu leisten. Karten können nicht akzeptiert werden, nur Barzahlung! Evtl. weiter anfallende Kosten für das Inkasso und Rechtsanwaltsgebühren mit Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Tierhalters 6      Bringen und Abholen des Tieres 6.1 Vor Aufnahme des Tieres wird ein Einführungsgespräch mit dem Tierhalter sowie, bei Hunden ggf. ein Probeaufenthalt vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird von der Geschäftseigentümerin der Tierpension Landeckshof festgelegt.. 6.2 Das Bringen und Abholen des Tieres ist ausschließlich nach Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten möglich 6.3 Sonn- und Feiertag sind keine Besichtigung, sowie kein Bring- und Abholtage. Ausnahmen nur nach VORHERIGER Vereinbarung. 6.4 Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die voll vereinbarte Pflegezeit zu zahlen. 6.5 Kann das in Pflege gegebene Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der Tierpension unverzüglich mitzuteilen. Die aus der nicht vereinbarten Aufenthaltsverlängerung entstehenden Kosten trägt der Kunde. Das in Pflege gegebene Tier muss bis spätestens 7 Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 7 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Tierpension das Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung an das zuständige Tierheim oder einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Kunden der Tierpension 6.6 Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, müssen bis spätestens 18 Uhr abgeholt werden. Danach werden sie in die Notpension übernommen. Eine Abholung ist in dem Fall erst wieder am nächsten Tag (ausgenommen Sonn- und Feiertags), zu den gewohnten Öffnungszeiten möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Tierhalter im vollen Umfang zu tragen. 7      Betriebsgelände 7.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Tierpension Landeckshof grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. 8      Kundendaten 8.1 Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Tierpension Landeckshof behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Tierhalter des zu betreuenden Tieres erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Tierpension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden. 9      Rechtliches 9.1 Die Tierpension Landeckshof hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen. 9.2 Gerichtstand und Erfüllungsort ist Kamen im Kreis Unna. Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Best                         
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Sennenhunde- / und Zwergpudelzucht sowie                Tierpension am Kamener Kreuz